Diese Rubrik ist sehr umfangreich und erklärt im Prinzip die Zusammenarbeit mit unserem Pflegedienst von A wie Aufnahmegespräch bis Z wie Zeiten.
Uns ist sehr bewusst, dass das Thema Pflege zum einen ein sehr intimer Bereich ist, zum anderen aber auch - hinsichtlich Anspruch, Finanzierung, Hilfen, Leistungen etc. - ein sehr komplizierter Bereich, mit vielen Fachwörtern und Regelungen.
Um die Hürden und Hemmschwellen in diesem intimen Bereich zu meistern, haben wir professionell geschulte Mitarbeiter, die sich ihrer Rolle stets bewusst sind, und Ihnen mit Respekt, Einfühlungsvermögen, viel Verständnis für Ihre Situation und auch mit Humor begegnen. Unsere Umfragen und Ihr Feedback ergeben immer, dass sich fast alle Kunden auf unsere Besuche freuen.
Um Ihnen die Pflegeversicherung und die Zusammenarbeit mit uns zu erklären, rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.
Nachdem Sie alle relevanten Informationen zur
Beantragung von Leistungen und Vorsorgen
kennengelernt haben, möchten wir Ihnen die
Organisation der Pflege bzw. die Abläufe bis zu
Ihrer pflegerischen Versorgung vorstellen.
Aufnahme/Erstbesuch
(nur für Pflegekassenleistungen)
Vor Beginn unserer Einsätze machen wir grundsätzlich
ein Aufnahmegespräch/Erstbesuch, um
Ihre Wünsche und Bedürfnisse zu erfahren. Dieses
Gespräch erfolgt immer durch eine unserer
Pflegedienstleitungen oder eine Pflegefachkraft.
Wir sprechen hierbei unter anderem die Tätigkeiten
ab, die wir bei Ihnen erbringen dürfen,
den zeitlichen Rahmen und wir beraten Sie zum
Beispiel über Pflegehilfsmittel, welche wir ebenfalls
für Sie organisieren können.
Hinzu kommt das Erstellen einer Pflegeanamnese
(strukturierte Datenerhebung zum Pflegebedarf)
und einer Pflegeplanung. Im Rahmen der
Pflegeversicherung ist dieser Erstbesuch kostenpflichtig
und kann der Pflegekasse in Rechnung
gestellt werden (die Kostenpflicht entsteht erst
beim Zustandekommen der Pflege).
Folgebesuch
Sollten sich der gesundheitliche Zustand unserer
Kunden und damit der Unterstützungsbedarf verändern
oder Sie sich andere Leistungen von uns
wünschen, werden wir in einem Folgebesuch klären,
wie unsere Pflege oder Betreuung dem anzupassen
ist. Zudem gibt es die Pflegevisiten,
die regelmäßig und unaufgefordert durchgeführt
werden, um die Qualität unserer Arbeit sicherzustellen
und den Pflegeprozess und die Optimierungsmöglichkeiten
stets im Auge zu behalten.
Kostenkalkulation
Nachdem wir beim Erstgespräch Leistungen vereinbart
haben, bekommen Sie von uns eine monatsbasierte
Kostenkalkulation. Hier führen wir
Ihnen genau auf, was die vereinbarten Leistungen
bei einem Monat mit 31 Tagen kosten, was
davon z.B. die Pflegekasse trägt und wie hoch
Ihr Eigenanteil ist. Die vereinbarten Leistungen
sind natürlich jederzeit änderbar.
Kosten bei durch Kasse abgelehnter
Behandlungspflege
In seltenen Fällen kommt es zur Ablehnung
einer Leistung mit der Verordnung häuslicher
Krankenpflege (siehe Behandlungspflege).
Sollte auch ein Widerspruch erfolglos bleiben,
müssen wir Ihnen die Leistungen leider privat in
Rechnung stellen. Wir werden Sie aber in jedem
Fall bei diesem Verdacht darauf aufmerksam
machen und die Vorgehensweise mit Ihnen abstimmen.
Rechnungen
Als Pflegedienst machen wir immer eine Monatsabrechnung,
welche wir nach Ablauf des
jeweiligen Monats beginnen. Alle Rechnungen,
ob privat oder an die Kassen, Sozialämter etc.
versenden wir somit in den ersten zehn Tagen
des Folgemonats.
Pflegevertrag
Von Seiten der Pflegekasse ist es vorgeschrieben,
dass der Leistungsnehmer (Versicherte)
und der Leistungserbringer (Pflegedienst) einen
Pflegevertrag miteinander abschließen. Hierin
sind die Rechte und Pflichten beider Parteien
festgehalten. Bestandteil des Vertrages ist u.a.
auch die Kostenkalkulation, aus welcher der
Leistungsnehmer ersehen kann, wie hoch seine
zu erwartenden Kosten der vereinbarten Pflege
pro Monat sind. Der Vertrag ist durch den
Leistungsnehmer jederzeit kündbar, die vereinbarten
Leistungen jederzeit änderbar. Als Pflegedienst
passen wir unsere Leistungen jederzeit
Ihren Wünschen und Bedürfnissen an.
Unterbrechung der Pflege
Unterbrechungen der Pflege sind z.B. Urlaub,
Krankenhausaufenthalt, Kurzzeitpflege und
Reha. In diesem Fall ruht ggf. der Pflegevertrag
und wir setzen mit den Leistungen aus. Da wir
nicht immer automatisch informiert werden,
wenn Sie als Kunde z.B. ins Krankenhaus kommen,
denken Sie bitte auch daran, uns hierüber
zu informieren, sofern Ihnen oder Ihren Angehörigen
dies möglich ist.
Termine
Selbstverständlich wissen wir, dass neben den
Besuchen des Pflegedienstes auch andere Termine
wie z.B. Arzt-, Therapeuten-, Fußpflegeund
Friseurtermine wahrgenommen werden.
Sie erweisen uns einen großen Gefallen, wenn
Sie unsere Besuche (welche ja im Rahmen einer
vereinbarten Zeit stattfinden) bei Terminvereinbarungen
berücksichtigen. Sollte dieses nicht
möglich sein, planen wir unsere Einsätze erneut
nach Rücksprache mit Ihnen.
Leistungskomplexe
Alle vom Pflegedienst erbrachten Leistungen,
die der Pflegekasse in Rechnung gestellt werden,
werden mit den sogenannten Leistungskomplexen
abgerechnet. Hinter diesen Komplexen
verbergen sich einzelne Tätigkeiten oder - wie
z.B. bei den großen oder kleinen Morgen- oder
Abendtoiletten - ein Komplex von Tätigkeiten.
Beim Erbringen solcher Komplexe können sowohl
alle Tätigkeiten als auch nur ein Teil dieser
Tätigkeiten geleistet werden. Jedes Bundesland
hat seinen eigenen Katalog mit zum Teil unterschiedlichen
Leistungskomplexen.
Punktwert
Die Preise der einzelnen Pflegedienste weichen
nur geringfügig voneinander ab. Die Unterschiede
ergeben sich aus den Differenzen im Punktwert,
aus den Investitionskosten und aus den
Preisen der Zusatzleistungen. Jeder Pflegedienst
hat in seinem Vertrag mit der Pflegekasse einen
Punktwert erhalten. Jeder Leistungskomplex
ist von Seiten der Pflegeversicherung mit einer
gewissen Anzahl von Punkten hinterlegt. Diese
Punkte werden mit dem Punktwert des Pflegedienstes
multipliziert, woraus sich dann der Preis
ergibt. Der Punktwert ist abhängig von verschieden
Faktoren, wie z. B. Qualitätssicherungsmaßnahmen,
Qualifikationen der Mitarbeiter u. v. m.
Investitionskosten
Jeder Pflegedienst, der Investitionskosten beantragt
hat, darf diese dem Leistungsnehmer pro
Tag, an dem ein SGB XI Einsatz (Einsatz im Sinne
der Pflegeversicherung) stattfindet, in Rechnung
stellen. Hierdurch werden die Investitionen des
Pflegedienstes, wie z.B. Fuhrpark, Computer
usw., gedeckt.
Pflegedokumentation
Die Pflegedokumentation ist unser Nachweis für
die erbrachten Leistungen und somit Grundlage
zur Abrechnung. Sie dient ebenfalls dem Informationsfluss
zwischen unseren Mitarbeitern und
der Dokumentation von Besonderheiten in der
Pflege und dessen Umgang unsererseits hiermit.
Die Pflegedokumentation liegt bei Ihnen zu Hause,
bleibt aber stets Eigentum des Pflegedienstes
und muss nach Beendigung an diesen herausgegeben
werden. Bitte achten Sie darauf, dass diese
Mappe bei einer Krankenhauseinweisung bei
Ihnen in der Wohnung verbleibt und nicht mit
ins Krankenhaus genommen wird. Alle relevanten
Dokumente wie z.B. das Medikamentenblatt
können Sie gerne entnehmen oder wir lassen es
dem Krankhaus sofort zukommen.
Schlüssel
Die meisten Kunden händigen uns einen Wohnungsschlüssel
aus. Auch für dringende Notfälle
ist die Herausgabe des Schlüssels sinnvoll. Wir
betreten die Wohnung erst nach mehrmaligem
Klingeln und setzen dann erst den Wohnungsschlüssel
ein. Um unsere Planung und unseren
täglichen Aufwand zu erleichtern, ist es sinnvoll,
wenn wir von unseren Kunden bei denen mehrere
Einsätze täglich erfolgen, mindestens zwei
Schlüssel bekommen.
Die Schlüssel werden von unseren Mitarbeitern
an Karabinerhaken mitgeführt und im Büro sicher
im Schlüsselkasten verwahrt.
Dauer unserer Einsätze
Die Dauer unserer Einsätze richtet sich immer
nach Art und Umfang der Leistungen, welche
Sie bei uns buchen. Natürlich müssen wir als
Dienstleister im Gesundheitswesen auch betriebswirtschaftlich
denken, aber die eingeplanten
Zeiten reichen immer aus, um eine hochqualifizierte
Pflege zu erbringen, bei der auch ein
persönliches Wort gesprochen wird.
Zeiten +/-
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es zu
verkehrs-, notfall- und zwischenfallbedingten
Abweichungen von den vereinbarten Zeiten von
+/- 20 Minuten kommen kann. Sollten unsere
Mitarbeiter dieses absehen können, werden Sie
darüber informiert