Wir für SIE
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APA - Ambulante Pflege Altmark GmbH Wir für SIE
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Diese Rubrik ist sehr umfangreich und erklärt im Prinzip die Zusammenarbeit mit unserem Pflegedienst von A wie Aufnahmegespräch bis Z wie Zeiten.

Uns ist sehr bewusst, dass das Thema Pflege zum einen ein sehr intimer Bereich ist, zum anderen aber auch - hinsichtlich Anspruch, Finanzierung, Hilfen, Leistungen etc. - ein sehr komplizierter Bereich, mit vielen Fachwörtern und Regelungen.

Um die Hürden und Hemmschwellen in diesem intimen Bereich zu meistern, haben wir professionell geschulte Mitarbeiter, die sich ihrer Rolle stets bewusst sind, und Ihnen mit Respekt, Einfühlungsvermögen, viel Verständnis für Ihre Situation und auch mit Humor begegnen. Unsere Umfragen und Ihr Feedback ergeben immer, dass sich fast alle Kunden auf unsere Besuche freuen.

Um Ihnen die Pflegeversicherung und die Zusammenarbeit mit uns zu erklären, rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.

Nachdem Sie alle relevanten Informationen zur

Beantragung von Leistungen und Vorsorgen

kennengelernt haben, möchten wir Ihnen die

Organisation der Pflege bzw. die Abläufe bis zu

Ihrer pflegerischen Versorgung vorstellen.

Aufnahme/Erstbesuch

(nur für Pflegekassenleistungen)

Vor Beginn unserer Einsätze machen wir grundsätzlich

ein Aufnahmegespräch/Erstbesuch, um

Ihre Wünsche und Bedürfnisse zu erfahren. Dieses

Gespräch erfolgt immer durch eine unserer

Pflegedienstleitungen oder eine Pflegefachkraft.

Wir sprechen hierbei unter anderem die Tätigkeiten

ab, die wir bei Ihnen erbringen dürfen,

den zeitlichen Rahmen und wir beraten Sie zum

Beispiel über Pflegehilfsmittel, welche wir ebenfalls

für Sie organisieren können.

Hinzu kommt das Erstellen einer Pflegeanamnese

(strukturierte Datenerhebung zum Pflegebedarf)

und einer Pflegeplanung. Im Rahmen der

Pflegeversicherung ist dieser Erstbesuch kostenpflichtig

und kann der Pflegekasse in Rechnung

gestellt werden (die Kostenpflicht entsteht erst

beim Zustandekommen der Pflege).

Folgebesuch

Sollten sich der gesundheitliche Zustand unserer

Kunden und damit der Unterstützungsbedarf verändern

oder Sie sich andere Leistungen von uns

wünschen, werden wir in einem Folgebesuch klären,

wie unsere Pflege oder Betreuung dem anzupassen

ist. Zudem gibt es die Pflegevisiten,

die regelmäßig und unaufgefordert durchgeführt

werden, um die Qualität unserer Arbeit sicherzustellen

und den Pflegeprozess und die Optimierungsmöglichkeiten

stets im Auge zu behalten.

Kostenkalkulation

Nachdem wir beim Erstgespräch Leistungen vereinbart

haben, bekommen Sie von uns eine monatsbasierte

Kostenkalkulation. Hier führen wir

Ihnen genau auf, was die vereinbarten Leistungen

bei einem Monat mit 31 Tagen kosten, was

davon z.B. die Pflegekasse trägt und wie hoch

Ihr Eigenanteil ist. Die vereinbarten Leistungen

sind natürlich jederzeit änderbar.

Kosten bei durch Kasse abgelehnter

Behandlungspflege

In seltenen Fällen kommt es zur Ablehnung

einer Leistung mit der Verordnung häuslicher

Krankenpflege (siehe Behandlungspflege).

Sollte auch ein Widerspruch erfolglos bleiben,

müssen wir Ihnen die Leistungen leider privat in

Rechnung stellen. Wir werden Sie aber in jedem

Fall bei diesem Verdacht darauf aufmerksam

machen und die Vorgehensweise mit Ihnen abstimmen.

Rechnungen

Als Pflegedienst machen wir immer eine Monatsabrechnung,

welche wir nach Ablauf des

jeweiligen Monats beginnen. Alle Rechnungen,

ob privat oder an die Kassen, Sozialämter etc.

versenden wir somit in den ersten zehn Tagen

des Folgemonats.

Pflegevertrag

Von Seiten der Pflegekasse ist es vorgeschrieben,

dass der Leistungsnehmer (Versicherte)

und der Leistungserbringer (Pflegedienst) einen

Pflegevertrag miteinander abschließen. Hierin

sind die Rechte und Pflichten beider Parteien

festgehalten. Bestandteil des Vertrages ist u.a.

auch die Kostenkalkulation, aus welcher der

Leistungsnehmer ersehen kann, wie hoch seine

zu erwartenden Kosten der vereinbarten Pflege

pro Monat sind. Der Vertrag ist durch den

Leistungsnehmer jederzeit kündbar, die vereinbarten

Leistungen jederzeit änderbar. Als Pflegedienst

passen wir unsere Leistungen jederzeit

Ihren Wünschen und Bedürfnissen an.

Unterbrechung der Pflege

Unterbrechungen der Pflege sind z.B. Urlaub,

Krankenhausaufenthalt, Kurzzeitpflege und

Reha. In diesem Fall ruht ggf. der Pflegevertrag

und wir setzen mit den Leistungen aus. Da wir

nicht immer automatisch informiert werden,

wenn Sie als Kunde z.B. ins Krankenhaus kommen,

denken Sie bitte auch daran, uns hierüber

zu informieren, sofern Ihnen oder Ihren Angehörigen

dies möglich ist.

Termine

Selbstverständlich wissen wir, dass neben den

Besuchen des Pflegedienstes auch andere Termine

wie z.B. Arzt-, Therapeuten-, Fußpflegeund

Friseurtermine wahrgenommen werden.

Sie erweisen uns einen großen Gefallen, wenn

Sie unsere Besuche (welche ja im Rahmen einer

vereinbarten Zeit stattfinden) bei Terminvereinbarungen

berücksichtigen. Sollte dieses nicht

möglich sein, planen wir unsere Einsätze erneut

nach Rücksprache mit Ihnen.

 

Leistungskomplexe

Alle vom Pflegedienst erbrachten Leistungen,

die der Pflegekasse in Rechnung gestellt werden,

werden mit den sogenannten Leistungskomplexen

abgerechnet. Hinter diesen Komplexen

verbergen sich einzelne Tätigkeiten oder - wie

z.B. bei den großen oder kleinen Morgen- oder

Abendtoiletten - ein Komplex von Tätigkeiten.

Beim Erbringen solcher Komplexe können sowohl

alle Tätigkeiten als auch nur ein Teil dieser

Tätigkeiten geleistet werden. Jedes Bundesland

hat seinen eigenen Katalog mit zum Teil unterschiedlichen

Leistungskomplexen.

 

Punktwert

Die Preise der einzelnen Pflegedienste weichen

nur geringfügig voneinander ab. Die Unterschiede

ergeben sich aus den Differenzen im Punktwert,

aus den Investitionskosten und aus den

Preisen der Zusatzleistungen. Jeder Pflegedienst

hat in seinem Vertrag mit der Pflegekasse einen

Punktwert erhalten. Jeder Leistungskomplex

ist von Seiten der Pflegeversicherung mit einer

gewissen Anzahl von Punkten hinterlegt. Diese

Punkte werden mit dem Punktwert des Pflegedienstes

multipliziert, woraus sich dann der Preis

ergibt. Der Punktwert ist abhängig von verschieden

Faktoren, wie z. B. Qualitätssicherungsmaßnahmen,

Qualifikationen der Mitarbeiter u. v. m.

Investitionskosten

Jeder Pflegedienst, der Investitionskosten beantragt

hat, darf diese dem Leistungsnehmer pro

Tag, an dem ein SGB XI Einsatz (Einsatz im Sinne

der Pflegeversicherung) stattfindet, in Rechnung

stellen. Hierdurch werden die Investitionen des

Pflegedienstes, wie z.B. Fuhrpark, Computer

usw., gedeckt.

Pflegedokumentation

Die Pflegedokumentation ist unser Nachweis für

die erbrachten Leistungen und somit Grundlage

zur Abrechnung. Sie dient ebenfalls dem Informationsfluss

zwischen unseren Mitarbeitern und

der Dokumentation von Besonderheiten in der

Pflege und dessen Umgang unsererseits hiermit.

Die Pflegedokumentation liegt bei Ihnen zu Hause,

bleibt aber stets Eigentum des Pflegedienstes

und muss nach Beendigung an diesen herausgegeben

werden. Bitte achten Sie darauf, dass diese

Mappe bei einer Krankenhauseinweisung bei

Ihnen in der Wohnung verbleibt und nicht mit

ins Krankenhaus genommen wird. Alle relevanten

Dokumente wie z.B. das Medikamentenblatt

können Sie gerne entnehmen oder wir lassen es

dem Krankhaus sofort zukommen.

Schlüssel

Die meisten Kunden händigen uns einen Wohnungsschlüssel

aus. Auch für dringende Notfälle

ist die Herausgabe des Schlüssels sinnvoll. Wir

betreten die Wohnung erst nach mehrmaligem

Klingeln und setzen dann erst den Wohnungsschlüssel

ein. Um unsere Planung und unseren

täglichen Aufwand zu erleichtern, ist es sinnvoll,

wenn wir von unseren Kunden bei denen mehrere

Einsätze täglich erfolgen, mindestens zwei

Schlüssel bekommen.

Die Schlüssel werden von unseren Mitarbeitern

an Karabinerhaken mitgeführt und im Büro sicher

im Schlüsselkasten verwahrt.

Dauer unserer Einsätze

Die Dauer unserer Einsätze richtet sich immer

nach Art und Umfang der Leistungen, welche

Sie bei uns buchen. Natürlich müssen wir als

Dienstleister im Gesundheitswesen auch betriebswirtschaftlich

denken, aber die eingeplanten

Zeiten reichen immer aus, um eine hochqualifizierte

Pflege zu erbringen, bei der auch ein

persönliches Wort gesprochen wird.

Zeiten +/-

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es zu

verkehrs-, notfall- und zwischenfallbedingten

Abweichungen von den vereinbarten Zeiten von

+/- 20 Minuten kommen kann. Sollten unsere

Mitarbeiter dieses absehen können, werden Sie

darüber informiert

Hier finden Sie uns

APA - Ambulante Pflege Altmark GmbH
Waltroper Straße 2
39638 Gardelegen

Tel.: 03907 6489983 03907 6489983

Fax: 03907 6489984

E-Mail: info@ambulante-pflege-altmark.de