Die Leistungen der Pflegeversicherung sind in Geldleistungen, Sachleistungen und Kombinationsleistungen aufgegliedert. Was heißt das überhaupt und welche Geldbeträge verbergen sich hinter den einzelnen Leistungen?
Zusätzlich bekommen Sie Informationen zu weiteren Kostenträgern wie der Krankenversicherung, der Unfallversicherung und der Sozialhilfe.
Wir informieren Sie über zusätzliche Betreuungsleistungen, Leistungen zur Wohnraumanpassung und über Pflegehilfsmittel.
Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI
Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung
hat, wer wegen einer körperlichen, geistigen
oder seelischen Krankheit oder Behinderung
dauerhaft (mind. 6 Monate) auf Hilfe im täglichen
Leben angewiesen ist. Abhängig von dem
Pflegegrad und der Art der bezogenen Leistungen
stehen dem Pflegebedürftigen verschiedene,
im Folgenden erklärte, Leistungen zu:
1. Geldleistung
Sie erhalten von der Pflegekasse je nach Pflegegrad
einen festgelegten Geldbetrag und müssen
hiermit Ihre Pflege selbst sicherstellen.
Der Geldbetrag wird Ihnen am Monatsanfang
für den laufenden Monat erstattet.
Bei den Pflegegraden 1 bis 3 muss halbjährlich
ein Pflegedienst zu Ihnen kommen, um Sie zu
begutachten. Dieses Gutachten muss wiederum
vom Pflegedienst an die Pflegekasse weitergeleitet
werden. Hiermit soll sichergestellt
werden, dass Sie auch ohne professionelle Hilfe
gut versorgt werden. Sie haben außerdem die
Möglichkeit, sich über Techniken der Pflege oder
Hilfsmittel etc. durch den Pflegedienst vor Ort zu
informieren.
Diese Begutachtungseinsätze müssen bei Pflegegrad 4
und 5 vierteljährlich stattfinden. Die Kosten
für den Einsatz übernimmt die Pflegekasse. Der
Pflegedienst rechnet den Betrag mit der Pflegekasse
direkt ab.
2. Sachleistung
Sie nehmen die Leistungen eines Pflegedienstes
in Anspruch, der den zur Verfügung stehenden
Betrag voll ausschöpft.
Der Betrag, welcher über die oben aufgeführten
Erstattungen der Pflegekasse hinausgeht, ist Ihr
Eigenanteil. Also, wenn beispielsweise die erbrachten
Leistungen des Pflegedienstes am Monatsende
700 EUR gekostet haben, bekommt
die Pflegekasse bei Pflegegrad 2 eine Rechnung
von 689 EUR und Sie eine Privatrechnung in
Höhe von 11 EUR.
Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, für
einen Eigenanteil aufzukommen, beraten wir Sie gerne zum Thema Sozialhilfe.
3. Kombinationsleistung
Darunter versteht man eine Kombination aus
Geld- und Sachleistung.
D.h., Sie nehmen einen Pflegedienst in Anspruch,
welcher den zur Verfügung stehenden
Betrag des Pflegegrades nicht ausschöpft, und
die Krankenversicherung überweist Ihnen nach
Erstattung der Rechnung des Pflegedienstes ein
anteiliges Pflegegeld.
Leistungen der Krankenversicherung
SGB V
Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung
haben Personen, die vorübergehend z.B.
nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer
Krankheit auf Unterstützung angewiesen sind.
Der behandelnde Arzt verordnet dann „Häusliche
Krankenpflege“, die von der Krankenversicherung
für einen begrenzten Zeitraum genehmigt
werden muss, vorausgesetzt, weder der Pflegebedürftige
noch Angehörige können die unter
diesen Begriff fallenden Tätigkeiten übernehmen.
Ein Arzt verordnet diese Tätigkeiten immer mit
dem Hintergrund, dass Sie erforderlich sind, um
die von ihm angedachte Therapie sicherzustellen.
Aus der Verordnung geht dies für die Krankenversicherung
selbsterklärend hervor.