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Die Leistungen der Pflegeversicherung sind in Geldleistungen, Sachleistungen und Kombinationsleistungen aufgegliedert. Was heißt das überhaupt und welche Geldbeträge verbergen sich hinter den einzelnen Leistungen?

Zusätzlich bekommen Sie Informationen zu weiteren Kostenträgern wie der Krankenversicherung, der Unfallversicherung und der Sozialhilfe.

Wir informieren Sie über zusätzliche Betreuungsleistungen, Leistungen zur Wohnraumanpassung und über Pflegehilfsmittel.

Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI

Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung

hat, wer wegen einer körperlichen, geistigen

oder seelischen Krankheit oder Behinderung

dauerhaft (mind. 6 Monate) auf Hilfe im täglichen

Leben angewiesen ist. Abhängig von dem

Pflegegrad und der Art der bezogenen Leistungen

stehen dem Pflegebedürftigen verschiedene,

im Folgenden erklärte, Leistungen zu:

1. Geldleistung

Sie erhalten von der Pflegekasse je nach Pflegegrad

einen festgelegten Geldbetrag und müssen

hiermit Ihre Pflege selbst sicherstellen.

Der Geldbetrag wird Ihnen am Monatsanfang

für den laufenden Monat erstattet.

Bei den Pflegegraden 1 bis 3 muss halbjährlich

ein Pflegedienst zu Ihnen kommen, um Sie zu

begutachten. Dieses Gutachten muss wiederum

vom Pflegedienst an die Pflegekasse weitergeleitet

werden. Hiermit soll sichergestellt

werden, dass Sie auch ohne professionelle Hilfe

gut versorgt werden. Sie haben außerdem die

Möglichkeit, sich über Techniken der Pflege oder

Hilfsmittel etc. durch den Pflegedienst vor Ort zu

informieren.

Diese Begutachtungseinsätze müssen bei Pflegegrad 4

und 5 vierteljährlich stattfinden. Die Kosten

für den Einsatz übernimmt die Pflegekasse. Der

Pflegedienst rechnet den Betrag mit der Pflegekasse

direkt ab.

2. Sachleistung

Sie nehmen die Leistungen eines Pflegedienstes

in Anspruch, der den zur Verfügung stehenden

Betrag voll ausschöpft.

Der Betrag, welcher über die oben aufgeführten

Erstattungen der Pflegekasse hinausgeht, ist Ihr

Eigenanteil. Also, wenn beispielsweise die erbrachten

Leistungen des Pflegedienstes am Monatsende

700 EUR gekostet haben, bekommt

die Pflegekasse bei Pflegegrad 2 eine Rechnung

von 689 EUR und Sie eine Privatrechnung in

Höhe von 11 EUR.

Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, für

einen Eigenanteil aufzukommen, beraten wir Sie gerne zum Thema Sozialhilfe.

3. Kombinationsleistung

Darunter versteht man eine Kombination aus

Geld- und Sachleistung.

D.h., Sie nehmen einen Pflegedienst in Anspruch,

welcher den zur Verfügung stehenden

Betrag des Pflegegrades nicht ausschöpft, und

die Krankenversicherung überweist Ihnen nach

Erstattung der Rechnung des Pflegedienstes ein

anteiliges Pflegegeld.

Leistungen der Krankenversicherung

SGB V

Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung

haben Personen, die vorübergehend z.B.

nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer

Krankheit auf Unterstützung angewiesen sind.

Der behandelnde Arzt verordnet dann „Häusliche

Krankenpflege“, die von der Krankenversicherung

für einen begrenzten Zeitraum genehmigt

werden muss, vorausgesetzt, weder der Pflegebedürftige

noch Angehörige können die unter

diesen Begriff fallenden Tätigkeiten übernehmen.

Ein Arzt verordnet diese Tätigkeiten immer mit

dem Hintergrund, dass Sie erforderlich sind, um

die von ihm angedachte Therapie sicherzustellen.

Aus der Verordnung geht dies für die Krankenversicherung

selbsterklärend hervor.

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APA - Ambulante Pflege Altmark GmbH
Waltroper Straße 2
39638 Gardelegen

Tel.: 03907 6489983 03907 6489983

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